Wem gehört die Website? Domain, Inhalte und Zugänge
Die unangenehmste Frage im Agenturverhältnis wird meist zu spät gestellt. Was Ihnen gehören sollte, woran Sie es erkennen und was passiert, wenn die Zusammenarbeit endet.

- Domain, Inhalte und Gestaltung sollten dem Unternehmen gehören – unabhängig davon, wer die Website gebaut hat und betreut.
- Entscheidend ist nicht das Eigentum an sich, sondern der Zugang: Wer die Domain nicht verwalten kann, besitzt sie faktisch nicht.
- Ein tragfähiger Vertrag beschreibt, was beim Ende der Zusammenarbeit übergeben wird und in welcher Frist.
Solange alles läuft, stellt diese Frage niemand. Sie kommt auf, wenn eine Zusammenarbeit endet, eine Agentur nicht mehr erreichbar ist oder ein Zertifikat abläuft und niemand weiß, wo man es erneuert. Dann ist sie plötzlich dringend.
Wer sie vorher stellt, hat eine unangenehme Viertelstunde. Wer sie hinterher stellt, hat ein Problem.
Was Ihnen gehören sollte
Vier Dinge, und bei allen vieren gibt es aus Sicht des Auftraggebers keinen guten Grund für eine andere Antwort:
- Die Domain. Registriert auf Ihr Unternehmen, nicht auf die Agentur.
- Die Inhalte. Texte, Bilder, Videos – alles, was Sie beigesteuert oder bezahlt haben.
- Die Gestaltung. Das Ergebnis der Arbeit, für die Sie bezahlt haben.
- Die Daten. Kontaktanfragen, Statistiken, Kundendaten aus der Seite.
Bei uns ist das so geregelt: Die Website gehört Ihnen. Wir bauen und betreuen sie, Inhalte, Gestaltung und Domain bleiben Ihr Eigentum – auch wenn Hosting und Domain im monatlichen Beitrag enthalten sind und von uns eingerichtet werden.
Warum Eigentum ohne Zugang wenig wert ist
Das ist der Punkt, an dem es in der Praxis scheitert. Eine Domain kann auf Ihr Unternehmen registriert sein, und trotzdem kommen Sie nicht heran, weil die Zugangsdaten bei jemand anderem liegen.
Prüfen Sie deshalb nicht nur, wem etwas gehört, sondern wer es verwalten kann:
| Was | Frage | |---|---| | Domain | Auf wen ist sie registriert, und wer kann sie umziehen? | | Hosting | Wer hat das Kundenkonto beim Anbieter? | | Redaktionssystem | Gibt es einen Zugang mit vollen Rechten für Sie? | | E-Mail | Liegen die Postfächer beim selben Anbieter wie die Website? | | Analyse | Auf welches Konto laufen die Statistiken? |
Ein Zugang, den Sie nie benutzen, ist trotzdem wichtig. Es geht nicht darum, selbst zu arbeiten – es geht darum, handlungsfähig zu bleiben.
Was beim Ende der Zusammenarbeit passieren muss
Ein belastbarer Vertrag beantwortet drei Fragen, bevor sie akut werden:
- Was wird übergeben? Domain, Inhalte, Datenbank, Zugänge – möglichst konkret aufgezählt.
- In welcher Frist? Ohne Frist ist eine Zusage wenig wert.
- In welcher Form? Ein Datenbankauszug ist etwas anderes als eine lauffähige Seite. Beides kann in Ordnung sein, es sollte nur vorher klar sein.
Was dabei nicht selbstverständlich ist: dass die Seite in derselben Form weiterläuft. Eine Website, die auf der Infrastruktur einer Agentur gebaut wurde, lässt sich nicht immer eins zu eins woandershin stellen. Das ist kein böser Wille, sondern eine technische Realität – aber Sie sollten davon vorher wissen.
Die Frage, die Sie im Erstgespräch stellen können
Eine reicht: „Was bekomme ich, wenn wir in zwei Jahren auseinandergehen?"
Die Antwort ist aufschlussreicher als jedes Angebot. Wer sie konkret gibt – was, wann, in welcher Form – hat darüber nachgedacht. Wer ausweicht oder das Thema kleinredet, hat es nicht.
Bei uns läuft die Betreuung nach zwölf Monaten Mindestlaufzeit monatlich flexibel weiter. Sie bleiben, solange sie einen Wert für Sie hat. Ein Modell, das auf Bindung durch fehlende Alternativen setzt, hätten wir uns anders zuschneiden müssen.
Was Sie diese Woche tun können
Legen Sie eine Liste an – ein Dokument reicht – mit vier Zeilen:
- Bei welchem Anbieter liegt die Domain, und wer hat dort Zugang?
- Bei welchem Anbieter liegt das Hosting, und wer hat dort Zugang?
- Wo liegt das letzte Backup, und wann wurde es geprüft?
- Wer ist der Ansprechpartner, wenn die Seite morgen nicht erreichbar ist?
Wenn Sie eine der vier Zeilen nicht ausfüllen können, ist das kein Grund zur Panik – aber der beste Zeitpunkt, es zu klären, ist jetzt und nicht im Störungsfall.
Weiterführend: Sieben Fragen, die Sie einer Webagentur vorher stellen sollten.
Dieser Beitrag erklärt die übliche Praxis und ersetzt keine Rechtsberatung. Was in Ihrem Fall gilt, steht in Ihrem Vertrag.





